30.01.2012

Richtlinie für den Einsatz von Datentreuhändern in der Markt- und Sozialforschung

Der Datentreuhänder steht als Einrichtung zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmer zwischen dem Auftraggeber und dem Forschungsinstitut.

Die von den Verbänden der Markt- und Sozialforschung in Deutschland unter der Federführung des ADM gemeinsam herausgegebene "Richtlinie für den Einsatz von Datentreuhändern in der Markt- und Sozialforschung" ist am 16. Januar 2012 in Kraft getreten.

Die Richtlinie ermöglicht es, bei Folge- oder Wiederholungsbefragungen die Ziehung der Stichprobe auf der Grundlage von aktuellem und fehlerfreiem Datenmaterial vornehmen zu können, ohne die strikte Wahrung der Anonymität der Teilnehmer (Anonymisierungsgebot) sowie die klare Trennung von Forschung und anderen Tätigkeiten (Trennungsgebot) zu gefährden.

Die "Richtlinie für den Einsatz von Datentreuhändern" ist Teil der berufsständischen Verhaltensregeln der deutschen Markt- und Sozialforschung. Sie steht im Internet unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.rat-marktforschung.de als Download zur Verfügung.

Kontakt
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V.
Langer Weg 18
60489 Frankfurt am Main

Tel: 069 / 97 84 31 36
Fax: 069 / 97 84 31 37

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